FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann müssen Angehörige für ein Pflegeheim zahlen?

Angehörige wie z.Bsp. Kinder von Eltern in Pflegeheimen, müssen seit 2020 erst für den Pflegeplatz bezahlen, wenn Sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000€ haben.

Wann und wie viel zahlt das Sozialamt?

Wenn der Eigenanteil der Rente nicht ausreicht um den Pflegeplatz vollständig zu bezahlen, zahlt das Sozialamt den Restbetrag.

Was kostet ein Heimplatz?

Die Kosten eines Heimplatzes sind abhängig vom Pflegegrad.

Was passiert mit meinem Eigenheim?

Da dies eine sehr individuelle Angelegenheit ist, sprechen wir gerne individuell mit Ihnen über das Thema.

Wann und wie viel zahlt die Pflegekasse?

Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 125€ bis 2005€ pro Monat für die Kosten der Pflege. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Welcher Pflegegrad kommt in Frage?

Der Antrag zur Ermittlung des Pflegegrades, muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Kann ein Bewohnerzimmer selbst gestaltet werden?

Wir wollen es unseren Bewohnern so gemütlich und heimisch wie möglich machen. Daher können Sie unter Absprache mit uns auch gerne einen Teil Ihrer Lieblingsmöbel, Dekoration, Bilder etc. mitbringen.

Wer geht mit den Bewohnern zum Arzt?

Für unsere Bewohner stehen wöchentliche Visiten an. Weitere Arzttermine außerhalb der Pflegeeinrichtung werden durch das Heim organisiert.

Wie bekomme ich einen Platz im Pflegeheim?

Füllen Sie dazu dieses Formular aus und stellen Sie einen Antrag in unserem Pflegeheim. Wenn entsprechend Platz vorhanden ist, ist bei uns jede/r willkommen! Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte!

Woher weiß ich, dass die Pflegequalität gut ist?

Einmal jährlich besucht uns der MDK und führt eine sehr detailreiche Untersuchung zur Pflegequalität durch. Diese wird benotet und ist im Internet hier abrufbar. Außerdem nehmen wir regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil.

Kabelfernsehen im Haus

Die Kabelverbindung wurde nach der Übernahme von  Unitymedia durch Vodafone getrennt. Wir sind im Moment auf der Suche nach einem neuen Anbieter. Jeder einzelne muss für sich ein Vertrag abschließen. Für Infos sprechen Sie mit uns.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen

6. Besuchsverbote

Hier machen wir von unserem Hausrecht gebrauch und erteilen Besuchsverbote für Personen,

  • wenn Sie folgende  Krankheitssymptome insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen.


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